Definition des Begriffes „öffentlich“

öffentlich: Erscheint erst im Spät-Mittelalter und bedeutet ursprünglich, dass etwas bekannt war (offenbar). Als Übersetzung von lat. publicus meint öffentlich das, was der Gemeinde, dem Staat angehörig oder darauf bezüglich ist; steht synonym für gemeindlich, behördlich, staatlich, zum Beispiel öffentliche Hand, öffentlicher Dienst, öffentliche Sachen, öffentliche Schulen usw.

& LIT. W. Martens, Öffentlich als Rechtsbegriff (1969).
[Wörterbuch: öffentlich. Wörterbuch Geschichte, S. 3875
(vgl. WB Gesch., S. 565)]

Im Sinne des Kommunalrechtes ist eine öffentliche Einrichtung eine Institution, die in wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht den Einwohnern einer Ortsgemeinde zur Verfügung gestellt werden soll.